Kurse und Prüfungen

An den Sprachkursen der Uni Erfurt können nur Studierende der Uni Erfurt teilnehmen.
Studierende anderer Thüringer Hochschulen können unter Umständen als Zweithörende teilnehmen.
Eine Gasthörerschaft ist leider nicht für Sprachkurse möglich.

Zweithörerschaft

Deutschkurse während des Semesters

Der Bereich Deutsch als Fremdsprache nutzt den Einstufungstest "onSET". Dieser findet zweimal pro Jahr, jeweils zu Beginn des Semesters statt.

Sie müssen den Einstufungstest ablegen, wenn

  • Sie über Vorkenntnisse verfügen und
  • zum ersten Mal einen Deutschkurs an der Uni Erfurt belegen.

Die nächsten Termine für das Sommersemester 2025 werden zeitnah bekannt gegeben.

 

Weitere Informationen zu den Deutsch-Kursen im Vorlesungsverzeichnis unter "Zusätzliches Sprachstudium"

Zwei Frauen lernen zusammen

Intensivkurse Deutsch: A1, A2.1, B1.1

  • internationale Austauschstudierende zu Beginn des Austauschsemesters an der Universität Erfurt (Priorität)
  • internationale Studierende (ab 2. Semester) in englischsprachigen Masterstudiengängen an der Universität Erfurt oder internationale Promovierende

Es gibt drei Kursgruppen:

  • Intensivkurs A1
    für internationale Studierende ohne Vorkenntnisse
  • Intensivkurs A2.1
    für internationale Studierende mit geringen Kenntnissen
  • Intensivkurs B1.1
    für internationale Studierende mit Grundstufenkenntnissen

Die Anmeldung für die Frühlings-Intensivkurse ist vom 14. Januar, 8 Uhr, bis zum 31. Januar 2025 über Moodle möglich: Intensivkursanmeldung (Moodle)
Der Einschreibeschlüssel lautet: SPZ_WiSe2024

  • Der Unterricht findet Montag bis Freitag vormittags vier Stunden statt.
  • Bei regelmäßiger, aktiver Teilnahme und bestandenem Abschlusstest erhalten Sie 6 Leistungspunkte (ECTS).
Studierende im Kurs

Prüfungen

Niveaustufenprüfungen

Die Niveaustufenprüfungen finden an folgenden Tagen statt:

Niveau A2:
Donnerstag, 06.02.2025 von 8.00 – 10.00 Uhr: schriftlich
Dienstag, 11.02. und Mittwoch, 12.02.2025: mündlich

Niveau B1:
Montag, 03.02.2025 von 12.00 - 14.00 Uhr: schriftlich Teil 1
Mittwoch, 05.02.2025 von 14.00 - 16.00 Uhr: schriftlich Teil 2
Dienstag, 11.02. und Mittwoch, 12.02.2025: mündlich

Niveau B2:
Dienstag, 04.02.2025 von 14.00 - 16.00 Uhr: schriftlich Teil 1
Donnerstag, 06.02.2025 von 08.30 - 10.00 Uhr: schriftlich Teil 2
Donnerstag, 13.02.2025: mündlich

Niveau C1:
in der Woche vom 17. bis 21.02.2025

Teilnehmen können auch Studierende, die keinen Kurs belegt haben. Voraussetzung ist der Nachweis entsprechender Vorkenntnisse bei der Anmeldung.

Die Anmeldung ist nur für Studierende ohne Kursteilnahme nötig.
Melden Sie sich bis 15. Januar 2025 per Email an daf@uni-erfurt.de an.

Weitere Informationen können Sie erfragen unter: daf@uni-erfurt.de

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Die Universität Erfurt nimmt die DSH einmal pro Jahr ab. Der nächste Termin findet am 8. September (schriftlich) und 11./12. September 2025 (mündlich) statt.

Geprüft werden nur Studienbewerber:innen mit einer bedingten Zulassung für ein Studium an der Universität Erfurt oder der Fachhochschule Erfurt. Externe Studienbewerber werden nicht geprüft.

Die Anmeldung ist ab 10. April 2025 möglich. Das Anmeldeformular wird rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.

Nein. Von der DSH freigestellt sind Bewerberinnen und Bewerber,

  1. welche die zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines Schulabschlusses nachweisen, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht;
  2. die über das „Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz“ (DSD II) [Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996] verfügen;
  3. die ein Zeugnis über das bestandene Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) nachweisen oder die Oberstufenprüfungen des Goethe-Instituts – Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) – abgelegt haben;
  4. die über ausländische Zeugnisse verfügen, die gemäß Ziffer 3 (4. Spiegelstrich) der Vereinbarung „Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 in der jeweiligen Fassung) ausgewiesen sind;
  5. die die DSH unter organisatorischer und inhaltlicher Verantwortung eines Studienkollegs oder eines Lehrgebietes Deutsch als Fremdsprache einer deutschen Hochschule an einer ausländischen Hochschule abgelegt haben;
  6. die ein Germanistikstudium abgeschlossen haben;
  7. die den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe "vier" (TDN 4) oder "fünf" (TDN 5) aufweist, abgelegt haben;
  8. die den Prüfungsteil „Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg bestanden haben;
  9. die ein Zeugnis über eine bestandene telc-Prüfung C1 für die Hochschule nachweisen.

Sprachprüfungen, die älter als fünf Jahre sind, werden an der Universität Erfurt nicht anerkannt.

  1. Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) vom 25. Juni 2004 in der Fassung vom 17. November 2011
  2. Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an der Universität Erfurt (DSH) in der Fassung vom 14. Mai 2021

Bei Fragen zur DSH wenden Sie sich gern per Mail an: dsh@uni-erfurt.de

Informationen zur generellen Bewerbung für ein Studium an der Uni Erfurt erhalten Sie beim Internationalen Büro.