Kurse und Prüfungen
An den Sprachkursen der Uni Erfurt können nur Studierende der Uni Erfurt teilnehmen.
Studierende anderer Thüringer Hochschulen können unter Umständen als Zweithörende teilnehmen.
Eine Gasthörerschaft ist leider nicht für Sprachkurse möglich.
Deutschkurse während des Semesters
Der Bereich Deutsch als Fremdsprache nutzt den Einstufungstest "onSET". Dieser findet zweimal pro Jahr, jeweils zu Beginn des Semesters statt.
Sie müssen den Einstufungstest ablegen, wenn
- Sie über Vorkenntnisse verfügen und
- zum ersten Mal einen Deutschkurs an der Uni Erfurt belegen.
Die nächsten Termine für das Sommersemester 2025:
- 7. April um 16 Uhr (Gebäude C21 - KIZ, PC-Pool 3 und 4)
- 8. April um 8.30 Uhr (Gebäude C21 - KIZ, PC-Pool 3 und 4)
Keine Anmeldung erforderlich.
Wie funktioniert der onSET?
Der onSET ist ein sogenannter C-Test. Ein Text wird dabei so verändert, dass in jedem zweiten Satz die zweite Hälfte der Wörter fehlt. Die Aufgabe ist es, die Lücken sinnvoll zu ergänzen.
Beispiel:
Am Wochene___ habe ich ei___ Ausfl___ in d___ Berge gema___. Das We___ war sch___, die So___ schi___, und d___ Luft w___ fris___. Wir s___ lange gewa___ und ha___ die Aus___ geno___.
Originaltext:
Am Wochenende habe ich einen Ausflug in die Berge gemacht. Das Wetter war schön, die Sonne schien, und die Luft war frisch. Wir sind lange gewandert und haben die Aussicht genossen.
Unter diesem Link finden Sie einen Beispieltest von onSET.
Hier finden Sie den Stundenplan für das Sommersemester 2025.
Weitere Informationen zu den Deutsch-Kursen im Vorlesungsverzeichnis unter "Zusätzliches Sprachstudium"

Intensivkurse Deutsch: A1, A2.1, B1.1
- internationale Austauschstudierende zu Beginn des Austauschsemesters an der Universität Erfurt (Priorität)
- internationale Studierende (ab 2. Semester) in englischsprachigen Masterstudiengängen an der Universität Erfurt oder internationale Promovierende
Es gibt drei Kursgruppen:
- Intensivkurs A1
für internationale Studierende ohne Vorkenntnisse - Intensivkurs A2.1
für internationale Studierende mit geringen Kenntnissen - Intensivkurs B1.1
für internationale Studierende mit Grundstufenkenntnissen
Informationen zur Anmeldung werden zeitnah bekannt gegeben.
- Der Unterricht findet Montag bis Freitag vormittags vier Stunden statt.
- Bei regelmäßiger, aktiver Teilnahme und bestandenem Abschlusstest erhalten Sie 6 Leistungspunkte (ECTS).

Prüfungen
Niveaustufenprüfungen
Die nächsten Niveaustufenprüfungen finden im Juli 2025 statt. Weitere Informationen werden zeitnah bekannt gegeben.
Teilnehmen können auch Studierende, die keinen Kurs belegt haben. Voraussetzung ist der Nachweis entsprechender Vorkenntnisse bei der Anmeldung.
Die Anmeldung ist nur für Studierende ohne Kursteilnahme nötig. Bitte schreiben Sie eine E-Mail an daf@uni-erfurt.de .
Weitere Informationen können Sie erfragen unter: daf@uni-erfurt.de
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Die Universität Erfurt nimmt die DSH einmal pro Jahr ab. Der nächste Termin findet am 8. September (schriftlich) und 11./12. September 2025 (mündlich) statt.
Geprüft werden nur Studienbewerber:innen mit einer bedingten Zulassung für ein Studium an der Universität Erfurt oder der Fachhochschule Erfurt. Externe Studienbewerber:innen werden nicht geprüft.
Die Anmeldung ist ab 10. April 2025 möglich. Das Anmeldeformular wird rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.
Nein. Von der DSH freigestellt sind Bewerberinnen und Bewerber,
- welche die zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines Schulabschlusses nachweisen, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht;
- die über das „Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz“ (DSD II) [Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996] verfügen;
- die ein Zeugnis über das bestandene Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) nachweisen oder die Oberstufenprüfungen des Goethe-Instituts – Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) – abgelegt haben;
- die über ausländische Zeugnisse verfügen, die gemäß Ziffer 3 (4. Spiegelstrich) der Vereinbarung „Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 in der jeweiligen Fassung) ausgewiesen sind;
- die die DSH unter organisatorischer und inhaltlicher Verantwortung eines Studienkollegs oder eines Lehrgebietes Deutsch als Fremdsprache einer deutschen Hochschule an einer ausländischen Hochschule abgelegt haben;
- die ein Germanistikstudium abgeschlossen haben;
- die den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe "vier" (TDN 4) oder "fünf" (TDN 5) aufweist, abgelegt haben;
- die den Prüfungsteil „Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg bestanden haben;
- die ein Zeugnis über eine bestandene telc-Prüfung C1 für die Hochschule nachweisen.
Sprachprüfungen, die älter als fünf Jahre sind, werden an der Universität Erfurt nicht anerkannt.
- Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) vom 25. Juni 2004 in der Fassung vom 17. November 2011
- Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an der Universität Erfurt (DSH) in der Fassung vom 14. Mai 2021
Bei Fragen zur DSH wenden Sie sich gern per Mail an: dsh@uni-erfurt.de
Informationen zur generellen Bewerbung für ein Studium an der Uni Erfurt erhalten Sie beim Internationalen Büro.