Für Erhebungen, die im Rahmen von Masterarbeiten an Schulen durchgeführt werden, gilt die Genehmigungspflicht (ThürSchulG § 57(5)). Die ESE stellt hier wichtige Hinweise zu Informationszwecken zusammen. Wir bemühen uns um Aktualität und Vollständigkeit dieser Informationen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Durchführungen von Studien im Bundesland Thüringen.
Die Rechtsgrundlage ist das Thüringer Schulgesetz§ 57 insbesondere Absatz 5.
Hinweisblatt 1 zur Beantragung/Durchführung von Untersuchungen im Rahmen des Komplexen Schulpraktikums (KSP).
Hinweisblatt 2zur Beantragung/ Durchführung von Untersuchungen außerhalb des Komplexen Schulpraktikums (KSP).
Mit Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Schulamt oder das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Befragung von Schüler*innen
1.1 im KSP: Genehmigung der Schulleitung und Einverständniserklärung der Eltern (bei minderjährigen Schüler*innen); siehe Hinweisblatt 1
1.2 außerhalb des KSP: Genehmigung des zuständigen Schulamts, der Schulleitung und Einverständniserklärung der Eltern (bei minderjährigen Schüler*innen); siehe Hinweisblatt 2
2.1 ein Schulamtsbereich: Genehmigung des zuständigen Schulamts, Zustimmung der Schulleitungen und Einverständniserklärung der Eltern (bei minderjährigen Schüler*innen); siehe Hinweisblatt 2
2.2 mehrere Schulamtsbereiche: Genehmigung des Thüringer Ministeriums für Bildung Jugend und Sport, Zustimmung der Schulleitungen und Einverständniserklärung der Eltern (bei minderjährigen Schüler*innen) ; siehe Hinweisblatt 2
Befragung von Personal an Schulen
außerhalb der Dienstzeit: Aufklärung und Zustimmung der Befragten
3.1 im KSP: Genehmigung der Schulleitung und Zustimmung der Befragten; siehe Hinweisblatt 1
3.2 außerhalb des KSP: Genehmigung des zuständigen Schulamts, Zustimmung der Schulleitung und Zustimmung der Befragten; siehe Hinweisblatt 2
4.1 ein Schulamtsbereich: Genehmigung des zuständigen Schulamts, Zustimmung der Schulleitungen und Zustimmung der Befragten; siehe Hinweisblatt 2
4.2 mehrere Schulamtsbereiche: Genehmigung des Thüringer Ministeriums für Bildung Jugend und Sport, der Schulleitungen und Zustimmung der Befragten; siehe Hinweisblatt 2