FAQ

I. Fragen von Studierenden im 1. Semester

Typische Fragen von Studierenden im 1. Semester werden hier beantwortet.

II. Fragen zum Kursangebot Anglistik, Romanistik und Slawistik

1. Wonach richten sich die Zulassungen zu einem sprachpraktischen Kurs der Anglistik?     

Die Zulassung zu einem sprachpraktischen Kurs erfolgt auf Basis der im DPT erreichten Punktzahl sowie der bereits absolvierten Sprachkurse. Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Bereich Kurse und Prüfungen.

2. Wie viele Sprachkurse sollte ich in einem Semester besuchen?    

Grundsätzlich wird empfohlen, in einem Semester nicht mehr als 2-3 Sprachkurse zu besuchen. So sind beispielsweise im Fach Anglistik in der Q-Phase zwei sprachpraktische Kurse zu absolvieren, was einer optimalen Verteilung der Leistungspunkte entspricht. Dies gewährleistet eine kontinuierliche Vorbereitung auf die Modulprüfung (C1) am Ende der Q-Phase. Studierende der Anglistik im ersten Semester sollten im Wintersemester entweder einen Kurs im Modul “Spr_en” (6 LP) oder zwei Kurse im Modul “LKI” (je 3 LP) belegen. Im anschließenden Sommersemester ist dann das jeweils andere Modul abzuschließen.

3. Wie melde ich mich an, was habe ich dabei zu beachten? 

Die Anmeldung für alle Kurse der Anglistik und Romanistik erfolgt online. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der jeweiligen Sprache.

4. Wie erfahre ich, ob ich zum Kurs zugelassen bin?  

Nach absolviertem DPT (Englischkurse) oder C-Test (Französisch-, Spanisch- und Italienischkurse) und der Onlineanmeldung werden Sie per E-Mail verständigt (Die eigentliche Belegung erfolgt ab der dritten Vorlesungswoche). In jedem Fall sollten Sie zur ersten Lehrveranstaltung erscheinen. Treten Sie selbst vom Kurs zurück, dann melden Sie sich per E-Mail unter spz.service@uni-erfurt.de ab, um anderen den „Weg frei zu machen“. Erscheinen Sie nicht zur ersten LV, nimmt ein anderer Studierender im Einvernehmen mit der Lehrkraft den Platz ein.

Bei anderen Kursen entscheidet meist ein Eignungsgespräch mit den Lehrkräften über die Zulassung, z.B. im Falle von Russischkursen.

5. Bis wann muss ich mich für den Kurs angemeldet haben? 

Die Anmeldung sollte in den ersten zwei Wochen final erfolgen, d. h. am Ende der zweiten Woche müssen die Lehrkräfte Kenntnis darüber erlangen, welche Personen die einzelnen Kurse in der sich anschließenden Belegungszeit offiziell belegen werden und wollen. Im Rahmen der Belegung ist darauf zu achten, dass die korrekten Modulkennzeichnungen verwendet werden.

6. Wie erfahre ich, welche Studien-/ Prüfungsleistungen mit den einzelnen Kursen verbunden sind ? 

Die relevanten Informationen werden in der Regel durch die jeweiligen Lehrkräfte in der ersten Kurssitzung bekanntgegeben. Zudem sind diese Angaben häufig bereits in den Kursbeschreibungen bei ELVIS zu finden.

7. Was mache ich, wenn ich in keinen der angebotenen Kurse hineingekommen bin? 

Unter Berücksichtigung der individuellen Umstände besteht die Möglichkeit, den spezifischen Kurs im darauffolgenden Semester zu belegen. Sofern Schwierigkeiten mit der Studienordnung bestehen und ein Kurs aus studienorganisatorischen Gründen unbedingt besucht werden muss, beispielsweise im Fach Anglistik, wird empfohlen, eine Lösung im individuellen Gespräch mit dem Studienberater bzw. der Lehrkraft zu suchen.

8. Welche Anwesenheitsregelung gibt es für den Kursbesuch? 

Die Lehrkräfte des Sprachenzentrums gehen davon aus, dass die Kursteilnehmenden regelmäßig an den Kursstunden teilnehmen. Das Fernbleiben von Kursteilnehmenden hat zur Konsequenz, dass eine optimale Vorbereitung auf Tests sowie ein adäquates Training der Sprachkompetenz nicht gewährleistet werden kann. Dies ist darauf zurückzuführen, dass eine Sprache, die nicht aktiv verwendet wird, sich nur unzureichend bzw. gar nicht weiterentwickeln kann.

9. Ist es möglich, einen Kurs zu wiederholen? 

Die zurzeit gültige Sprachenordnung sieht vor, dass ein Kurs auf einem bestimmten (Teil-)niveau einmal wiederholt werden kann. Daran können bestimmte Bedingungen gebunden sein. Jedoch empfiehlt es sich immer, mit Lehrkräften zeitnah und lösungsorientiert Rücksprache zu nehmen.

10. Welche Kurse soll ich im entsprechenden Semester belegen? 

Informationen hierzu gibt es in der Studienordnung der jeweiligen Studienrichtung. Darin sind auch empfohlene Musterstudienpläne für das Semester aufgeführt. Bitte achten Sie auch auf die Modullisten im Vorlesungsverzeichnis.

III. Fragen zu Sprachanforderungen in B-Studienrichtungen

1. Welche Sprachanforderungen gelten für den BA Anglistk/Amerikanistik ? 

Im Rahmen der Haupt- und Nebenstudienrichtung ist der Nachweis von Englisch auf Niveau C1.2 sowie einer weiteren (modernen) Fremdsprache auf einem Niveau > A2 zu erbringen. Es sei darauf hingewiesen, dass es empfehlenswert ist, die zweite Schulfremdsprache fortzuführen, da für das Erreichen des Niveaus B1.1 (ausgehend von Anfängerkursen) etwa vier Semester benötigt werden. 

2. Welche Sprachanforderungen gelten für den BA Romanistik ? 

Für die Nebenstudienrichtung Romanistik ist der Nachweis von Spanisch oder Französisch auf dem Niveau B2 erforderlich. Es wird empfohlen, das Niveau C1 anzustreben, da dieses für die Master-of-Education-Studiengänge in jedem Falle erforderlich ist.

3. Welche Sprachanforderungen gelten für den BA Slawistik? 

Für die Nebenstudienrichtung Slawistik muss Russisch auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden.

IV. Fragen zur Sprachenordnung und Niveaustufenprüfungen

1. Wann sollte sich ein Anglistikstudent zur Niveaustufenprüfung C1 anmelden ? 

Frühestens Ende des 5. Semesters, da 3 Kurse aus den Q-Phasen-Modulen absolviert sein müssen. Man sollte pro Semester mindestens einen Sprachpraxiskurs belegen, um am Ball zu bleiben.

2. Welche hochschulinternen Prüfungen sind neben international standardisierten empfehlenswert ? 

Die Niveaustufenprüfung B2 (Englisch), da diese in den Erasmusverträgen mit Partneruniversitäten als Zugangsvoraussetzungen für Auslandssemester vereinbart sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Internationalen Büros. Andere Niveaustufenprüfungen, die von allen Sprachbereichen angeboten werden, können zur Erfüllung der Sprachanforderungen der einzelnen Studienrichtungen genutzt werden. Bei Bewerbungen an anderen Hochschuleinrichtungen bzw. potentiellen Arbeitgebern ist jedoch vorher zu prüfen, ob diese hochschulinternen Prüfungen anerkannt werden. Sollte dem nicht so sein, bitte die Hinweise der Sprachbereiche zu internationalen Sprachprüfungen beachten.

3. Woher weiß ich, welche Sprachanforderungen ich mittels Niveaustufenprüfung erfüllen kann ? 

Natürlich aus der Studienordnung oder vom entsprechenden Studienberater/ der entsprechenden Studienberaterin. Im Bereich Englisch werden nur B2- und die C1-Prüfungen (Modulprüfungen laut PO 2012) angeboten.

4. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich zur Zulassung für die Niveaustufenprüfungen beachten muss ? 

Dazu findet man unter Niveaustufenprüfungen alle grundlegende Informationen. Aktuelle Informationen sind ebenfalls auf den Internetseiten der einzelnen Bereiche des Sprachenzentrums zu finden bzw. bei den Lehrkräften zu erfragen.

5. Was bedeutet das (B1) oder (B2) hinter den Kurstiteln? 

Diese Kennzeichung zeigt an auf welchem Sprachniveau der jeweilige Kurs durchgeführt wird, bzw., welches Niveau am Ende des Kurses erreicht werden soll. Die in solchen Kursen erbrachten Prüfungsleistungen sind nicht gleichzusetzen mit den Anforderungen einer Niveaustufenprüfung, d.h. Kursprüfung ist nicht gleich Niveaustufenprüfung. Hochschulinterne Niveaustufenprüfungen gemäß dem GER werden vorrangig am Ende der Vorlesungszeit angeboten, zum Beispiel für Erasmusstudierende immer im Januar/Februar des Jahres (B2-Niveaustufenprüfung Englisch). Die Anmeldung zu diesen Niveaustufenprüfungen erfolg meist online oder über die Bereiche des Sprachenzentrums.

V. Fragen zu Ansprechpartnern

Wo kann ich Ansprechpersonen zu den verschiedenen Sprachen finden? 

Alle Ansprechpersonen sind auf dieser Seite ihren Fächern gemäß aufgelistet.