Gelegentlich treten in Bereich der Liturgie Spannungen in der Anwendung der kirchlichen Rechtsnormen auf. Die einen heben einen kompromisslosen Verkündigungsauftrag der Kirche hervor und verweigern den Empfang der Sakramente, die anderen betrachten die Fragestellungen aus der Perspektive des Seelenheils des Einzelnen und votieren für eine Spendung der Sakramente. Schließt das Eine das Andere wirklich aus? Wie sind abstrakte Normen und Anwendung im Einzelfall in Einklang zu bringen? Diesen und ähnlichen Fragen widmet sich die aktuelle Ausgabe der Schriftreihe “Theologie der Gegenwart“.
Die Thematik ist der Kirche sehr vertraut – bereits in den Evangelien wird sie thematisiert: Hier ist die Lehre und dort steht der konkrete Mensch, der sich in einer besonderen Situation befindet. Manche fragen: Muss man nicht dem wiederverheirateten geschiedenen Menschen oder dem Getauften nicht-katholischen Partner einer konfessionsverbindenden Ehe die Kommunion und dem Suizidenten oder dem Menschen, der mittels Euthanasie verstorben ist, die Beerdigung verweigern, da sonst die Lehre nicht mehr klar ist? Andere fragen: Unter welchen Bedingungen können sie Menschen trotz ihrer Situation die Heilsmittel der Kirche spenden? Welche Verantwortung liegt bei der Kirche, sie zu spenden, wenn diese doch über sich lehrt, ihr seien die Heilsmittel anvertraut?
Die erste Formulierung nimmt dabei vor allem den Schutz der Sakramente und die konsequente Verkündigung der Lehre in den Blick, die zweite setzt bei den Sakramenten als Heilsmittel an und reflektiert die Lehre aus der Perspektive des Seelenheiles des Einzelnen. Mit dieser inneren Spannung beschäftigt sich die aktuelle Ausgabe der Schriftreihe “Theologie der Gegenwart“. Bei der Betrachtung wird insbesondere eines schnell klar: Bereits die Formulierung der Frage beeinflusst die Antwort.
Michael Feil erklärt demnach in seinem Aufsatz “Die Unumgehbarkeit der Anwendung abstrakter Normen im konkreten Einzelfall” entsprechend der Argumentation des Thomas von Aquin, dass Normen die Anwendung im Einzelfall erfordern und die Klugheit dabei Orientierung bietet. Seine Reflexionen helfen, die Ergebnisse von Amoris laetitia zu verstehen.
Michael Karger denkt derweil in seinem Aufsatz “Kirchliches Begräbnis für ‘sterbewillige’ Katholiken? Eine herausfordernde Entscheidung zwischen Verkündigung und Seelsorge im Einzelfall” darüber nach, was die Kirche im Umgang mit der Bitte von Hinterbliebenen, ihren durch Euthanasie Verstorbenen ein kirchliches Begräbnis zu gewähren, beachten muss, obwohl sie Euthanasie ablehnt.
Mit ihrem Aufsatz “Kardinal Joachim Meisner und die Geheimweihen für die Kirche in der Tschechoslowakei” beschreibt Eva Vybíralová, wie Kardinal Meisner zum Wohl der Gläubigen trotz aller Regeln Männer aus der Tschechoslowakei insgeheim und für die dortige Untergrundkirche bis 1989 geweiht hat.
Diese drei Beiträge im aktuellen Heft der Schriftreihe “Theologie der Gegenwart” zeigen die Notwendigkeit, in Ausübung des Verkündigungs- und Heiligungsdienstes den konkreten Sachverhalt in seiner Gänze zu erfassen, seine Einzigartigkeit angemessen zu würdigen und mit Blick auf das Seelenheil der betroffenen Menschen über das weitere Handeln zu entscheiden.
Doch manchmal besteht auch eine Spannung im Recht und in der ihm zugrundeliegenden Theologie selbst. In der orientalischen Kirche spendet nur der Priester das Sakrament der Ehe, in der lateinischen das Ehepaar. Astrid Kaptijn erklärt in ihrem Aufsatz “Die Rolle des geweihten Amtsträgers der lateinischen oder orientalischen Kirchen bei der Trauung orientalischer Katholiken” die Hintergründe der 2016 von Papst Franziskus im CIC/1983 durchgeführten Gesetzesänderung hinsichtlich der Eheschließungsform für Ehen zwischen lateinischen und orientalischen Christen. Der Diakon der lateinischen Kirche kann bei diesen Ehen nicht mehr assistieren.
Ein Jahr nach dem Reformationsgedenken zieht Wolfgang Thönissen indes Bilanz hinsichtlich der Ökumene und der Einheit der Kirche. Alessio Musio beschließt das Heft mit einer Analyse des Mythos von Orpheus, dessen Hauptelemente die Entscheidung, das Schauen und die Liebe sind.
Hinweis der Redaktion: Auf ihrer Homepage bietet “Theologie der Gegenwart” den jeweils ersten Beitrag einer Ausgabe sowie Buchbesprechungen als Volltext zum Nachlesen an. Alle weiteren Beiträge können exemplarisch angelesen werden.
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