Die Corona-Pandemie stellt Menschen auf der ganzen Welt aktuell immer wieder vor wichtge Entscheidungen – seien sie medizinischer, politischer, ethischer, ökonomischer oder einfach auch ganz privater Natur. Aber was ist richtig, was falsch? Wie sollen wir in der Krise entscheiden? Ein Beitrag von Tilmann Betsch, Professor für Sozial-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie an der Universität Erfurt und Direktor des Erfurt Laboratory for Empirical Research…
Der Virus mit Namen SARS-CoV-2 tötet Menschen. Die Pandemie stellt uns vor schwerwiegende Entscheidungen. Die unternommenen Maßnahmen greifen tief in unser alltägliches Leben ein. Ein Ziel steht dabei im Vordergrund: Menschenleben zu retten.
Jüngst hat der deutsche Ethikrat eine breitere Debatte über die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Virus gefordert. Dessen Vorsitzender, Peter Dabrock wies auf die „schweren gesellschaftlichen, sozialen und psychischen Folgen des Lockdowns“ hin. In anderen Worten: Wir sollten bei unseren Entscheidungen weitere Folgen bedenken und uns nicht ausschließlich von einem einzigen Ziel leiten lassen, Menschenleben um jeden Preis zu retten.
Dieser Forderung haftet der Ruch einer Nützlichkeitsethik an. Und schon ist der Teufel des Utilitarismus an die Wand gemalt. Wenn es um Menschenleben geht, verbiete sich doch wohl jede Abwägung! Schauen wir uns doch den Teufel genauer an:
Der Utilitarismus hat eine Theorie mit außerordentlicher Strahlwirkung hervorgebracht: Die Rationaltheorie (oder utility theory) der Entscheidung. Sie will uns anleiten, wie wir zu besten Handlungsergebnissen kommen. Dazu bedient sie sich zweier Prinzipien: Gewichtung und Kompensation. Wie schwer, zum Guten oder zum Schlechten, eine Handlungskonsequenz wiegt, hängt nicht nur von ihrem Wert, sondern auch von der Wahrscheinlichkeit ab, mit der sie eintreten wird. Werte von Konsequenzen sollten also mit ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet werden. Eine einzige Konsequenz zu betrachten, reicht aber noch nicht aus. Andere Konsequenzen müssen ebenfalls berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden. Das nennt die Entscheidungsforschung Kompensation.
Die Theorie, egal wie man zu ihr und ihrer Entstehung stehen mag, versetzt uns in den Stand, Entscheidungen systematisch zu analysieren und zu bewerten. Auch und gerade in Zeiten der Corona-Krise.
Jedes Jahr sterben in Deutschland viele hunderttausend Menschen. Im Jahr 2017 waren es laut Statistischem Bundesamt 932 272. Davon starben 344 524 an Herz-Kreislauferkrankungen, an äußerer Einwirkung 39 853, davon 731 durch Mord und Totschlag. COVID-19 forderte bis Ostermontag knapp 3000 Todesfälle. Betrachten wir die Letalität, die Wahrscheinlichkeit mit der eine Infektion tödlich verläuft. Auf der Basis der Rate nachgewiesener Infektionen und der Todesfälle liegt die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu sterben, zwischen 1,7 und 4 Prozent. Aber dies ist wohl eine Überschätzung, weil es aufgrund eingeschränkter Testhäufigkeit weit mehr Fälle von Infizierten gibt. Das Netzwerk evidenzbasierter Medizin vermutet, dass wir die Letalität um das zehnfache überschätzen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit nicht exakt bestimmbar ist, so können wir zumindest ihre relative Spannweite einigermaßen gut einordnen. Zum Vergleich: Die Letalität der unbehandelten Lungenpest liegt bei 90, der Zaire-Ebola zwischen 50 und 90 und des Vogelgrippe-Virus (HSN1) zwischen 30 und 83 Prozent.
Es ist beileibe nicht verwerflich, Risiken in Relationen stellen. Nicht allein die Vorstellung des Todes sollte unser Handeln bestimmen. Die Gewichtung dieser schlimmsten Vorstellung durch Wahrscheinlichkeit erlaubt ein differenzierteres Urteil und unser Handeln besser an die Situation anzupassen.
Tatsächlich taten wir dies schon immer, nämlich vor der Corona-Krise. Rund 3000 Menschen sterben jährlich auf deutschen Straßen und trotzdem fahren viele von uns ein Auto. Wir verrichten Hausarbeiten. Dabei steigen wir Treppen herauf und herunter, klettern auf Leitern, um Glühbirnen zu wechseln, und wischen Böden feucht auf. Dabei verunglücken 9000 Menschen pro Jahr in Deutschland tödlich. Davon ein großer Anteil älterer Menschen.
Warum gibt es keine Verordnung zur Helmpflicht bei Hausarbeiten? Oder zum permanenten Tragen eines Airbag-Anzuges (ja, den gibt es wirklich)? Diese Vorsichtmaßnahmen würden mit Sicherheit Leben retten. In Corona-Zeiten werden Risikogruppen, wie alte Menschen, in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt. So dürfen beispielsweise Personen, die in Pflegeheimen wohnen, keine Besuche empfangen. Dahinter steht die Priorisierung eines einzigen Zieles: Leben verlängern. Warum verfahren wir bei der Frage von Sicherheit im Haushalt nicht mit derselben Konsequenz?
Die Antwort ist, weil wir bei unseren Entscheidungen kompensatorisch vorgehen. Das heißt, wir wägen verschiedene Ziele gegeneinander ab. Unser Wohlbefinden, unsere Freiheit sind ebenfalls wichtige Ziele. Und so entscheiden wir uns täglich, das Risiko eines verfrühten Todes in Kauf zu nehmen, weil das Leben eben kein Selbstzweck ist. Um an einen Urlaubsort zu gelangen, benutzen wir Verkehrsmittel. Wir treiben riskante Sportarten und sammeln leckere Früchte und Pilze im Wald. Letzteres obwohl der Tod durch den Fuchsbandwurm ein qualvoller ist, aber eben extrem unwahrscheinlich. Insofern, wenden die meisten von uns intuitiv das Rationalprinzip der Abwägung in ihren Entscheidungen an.
Nun mag man einwenden, dass kompensatorische Entscheidungen unter lebensbedrohlichen Risiken dann akzeptabel sind, wenn diese nur die eigene Person betreffen. Bei Entscheidungen über andere hingegen, müsse als oberstes, nicht verhandelbares Prinzip gelten, dass ein Menschenleben nicht kompensierbar ist.
Damit wären wir bei der Triage angekommen, dem ultimativen Horror-Szenario der Krise und dem Hauptargument für all die extremen Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens.
Stellen Sie sich vor, sie wären Ärztin oder Arzt in einem Krankenhaus und stünden genau in diesem Moment vor folgender Entscheidung: Eine 40 jährige Mutter von zwei Kindern ist mit schweren Lungenproblemen eingeliefert worden und braucht dringend einen Beatmungsplatz. Sie haben nur einen zur Verfügung. Und der ist belegt von einem 90-jährigen COVID-19 Patienten, zudem Asthmatiker und Diabetiker. Was tun sie?
Hans-Jürgen Papier, Verfassungsrichter a.D., verwies angesichts solcher Dilemmata auf ein Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, das unter seinem Vorsitz seinerzeit gesprochen wurde: „Leben darf nicht gegen Leben abgewogen werden.“
Die Philosophin Martha Nussbaum und der Ökonom Amartya Sen gehen noch weiter. Kein Mensch soll vorzeitig sterben (dying prematurely). Sie vertreten dies als oberstes moralisches Prinzip, als das absolute Recht jedes Menschen. Ohne Bewertung weitere Aspekte, (z.B. physischer Zustand) hat jeder Mensch das Recht auf die maximale Ausschöpfung seiner Lebensfrist.
Für die Triage folgt aus einer deontologischen Argumentation dies: Der Status quo darf nicht verändert werden. Wenn eine Person beatmet und eine zweite eingeliefert wird, die ohne Beatmung auch sterben würde, darf es zu keiner Abwägung kommen und auf keinen Fall die Beatmung der ersten entzogen werden. Denn nach geltendem Recht wäre dies eine aktive Tötungstat mit strafrechtlichen Konsequenzen.
Nehmen Sie nun an, sie, wären als Arzt oder Ärztin diesem Grundsatz gefolgt. Nach drei Tagen sind nun beide Patienten verstorben. Aufgrund ihrer Erfahrung war jedoch genau das zu erwarten. Wie würden sie sich nun fühlen? Wäre es ihnen egal, dass zwei Menschen starben, wenngleich die Möglichkeit bestanden hätte, dass sie zumindest eine Person hätten retten können? Wäre es ihnen ein Trost zu wissen, sie hätten im Einklang mit Recht und Gesetz gehandelt?
Dies ist kein konstruiertes Szenario aus einem Ethikseminar. Ärzte und Ärztinnen, die in Brennpunktkliniken ihren Dienst versehen, berichten von ähnlichen Situationen. Und ohne Entscheidungsregeln laufen sie Gefahr, Schuld auf sich zu laden ohne schuldig zu sein. Wie in den griechischen Tragödien. Nur war da der Ratschluss gnadenloser Götter verantwortlich.
Es wäre in der Tat gnadenlos und unverantwortlich, Menschen allein zu lassen, die vor solchen Dilemmata stehen. Und couragierten Mitmenschen sei Dank, es gibt hier Bemühungen hin zur Abwägung.
In Deutschland haben sieben Fachgesellschaften (u.a. Intensiv-, Notfall- und Palliativmediziner und die Akademie für Ethik in der Medizin) gemeinsam klinisch-ethische Entscheidungsempfehlungen veröffentlicht Im Corona-Triage-Fall soll einzig nach den klinischen Erfolgsaussichten entschieden werden. Damit ist ein erster Schritt zur Abwägung getan.
Und noch einen Schritt weiter gehen die Schweizer. Sie plädieren für eine Verlaufstriage. Nach klar definierten Kriterien solle alle 48 Stunden erneut geprüft werden, für welche Patienten ein Erfolg der Beatmung unwahrscheinlich sei. Bei diesen sei die Beatmung einzustellen, um den Intensivplatz für Kranke mit höherer Chance auf Heilung freizumachen.
Die Prinzipien der Rationaltheorie der Entscheidung, Gewichtung und Kompensation, bieten gerade in Zeiten der Krise eine gute Richtschnur. Wir dürfen uns von der Pandemie nicht in die Ecke drängen lassen. Wir müssen dringend in den gesellschaftlichen Diskurs über unsere Ziele und deren Kompensation einsteigen. Wir müssen die empirischen Daten, die wir zur Verfügung haben, nutzen, um Risiken vernünftig zu gewichten. Und ja, natürlich müssen wir abwägen und die Vielfältigkeit der Bedürfnisse unserer Mitmenschen ernst nehmen. Nur so übernehmen wir wirklich Verantwortung und behalten das Heft des Handelns in der Hand.