Prof. Dr. Dieter Gosewinkel

dieter.gosewinkel@wzb.eu

Assoziierter Fellow am Max Weber Kolleg und SFB "Strukturwandel des Eigentums" (Max-Weber-Kolleg für kultur- und sozialwissenschaftliche Studien)

Kontakt

Weltbeziehungen / C19.01.03

Prof. Dr. Dieter Gosewinkel

Zur Person

Direktor des Center for Global Constitutionalism, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
Professor für Neuere Geschichte, Freie Universität Berlin

  • Geboren 1956 in Fürth/Odenwald. Aufgewachsen in Hamm/Westfalen. Studien der Rechtswissenschaft und Geschichte in Freiburg i.Br. und Genf.
  • Erstes Juristisches Staatsexamen (1982); M.A. in Geschichte (1984); Dr. phil. in Geschichte (1990).
  • 1983 – 1989  Mitarbeiter am Institut für öffentliches Recht der Universität Freiburg i.Br. (Abteilung Staatsrecht: Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde).
  • 2000 Habilitation im Fach Neuere Geschichte, Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin.
  • 2000 – 2002 Wissenschaftlicher Referent und Projektleiter am Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt a.M..
  • 2002 – 2010 Leiter der Forschungsgruppe „Zivilgesellschaft, Citizenship und politische Mobilisierung“ am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung.
  • 2005 und 2018/19 Alfred-Grosser-Gastprofessor am Institut d’Etudes Politiques Paris.
  • 2009 Ernennung zum außerordentlichen Professor am Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin.
  • 2010 – 2012 Fellow am Max Weber Kolleg Erfurt.
  • 2010 – 2019: Gastprofessuren und Fellowships an der Oxford University (Stifterverband Fellow am St Antony’s College 2010/11), am Institut d’Etudes Avancées Paris (2013/14), am Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“ (2016/17), an Paris II Assas (2019).
  • Seit 2010 Herausgeber (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Vandenhoeck&Ruprecht, Göttingen; Civil Society Studies, Berghahn NY/Oxford; Journal of Civil Society, Routledge, London) und wissenschaftliche Gremientätigkeit (u.a.Deutsch-Tschechisch-Slowakische Historikerkommission; wissenschaftlicher Beirat Simon-Dubnow-Institut Leipzig).
  • Seit 2013 Direktor des Center for Global Constitutionalism, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung.
  • Seit 2018 Vorsitzender der Vereinigung für Verfassungsgeschichte.
  • 2019 Ernennung zum Mitglied der Academia Europaea; seit 2020 Mitglied Section Committee Law.
  • 2021 Assoziierter Fellow am Max Weber Kolleg und SFB „Strukturwandel des Eigentums“ Erfurt /Jena (Teilprojekt A06 "Die normativen Grundlagen des Eigentums.Freiheit, gemeinschaftliches und nachhaltiges Eigentum".

Prof. Dr. Dieter Goswinkel am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung

Forschungsprojekt

Hat das Eigentum eine Nationalität?

Eigentum als Herrschaftsressource und seine staatliche Kontrolle (Projektskizze)

Eigentum ist ein Kernrecht der Staatsbürgerschaft. Aber hat das Eigentum auch eine Nationalität – wie die Staatsbürgerschaft? Die Frage scheint obsolet, gilt doch Eigentum in der globalisierten Welt als frei verfügbar über Grenzen hinweg. Sie ist es aber nicht, denn Eigentum ist seit den revolutionären Rechtsdeklarationen des 18. Jahrhunderts historisch nie nur ein individuell frei verfügbares Gut gewesen. Es war immer auch Instrument sozialer und politischer Macht, die eine Herrschaftsressource darstellte und damit in Konkurrenz zur staatlichen Herrschaft trat. Staaten, zumal Nationalstaaten, ließen deshalb eine freie, transnationale Verfügung über Eigentum nicht zu. Über die transnationale Verfügbarkeit von Eigentum entbrennen daher Herrschaftskonflikte. Deshalb wird dem Eigentum - das doch nach dem Willen seiner Inhaber ‚frei‘ sein soll –, dort, wo es politisch, ökonomisch und kulturell eine Machtressource verkörpert, immer wieder eine ‚Nationalität‘ zugeschrieben. Das Projekt stellt die Frage, wie, wann und mit welcher Zielsetzung das vermeintlich universell ‚freie‘ Eigentum staatlich zugeordnet und kontrolliert wurde bzw. wird? Welche Rechtfertigungen werden für die ‚Nationalisierung‘ bestimmter Arten des Eigentums vorgebracht, während andere Eigentumsarten frei verfügbar bleiben?

Das Projekt, historisch argumentierend, zielt auf ein Gegenwartsproblem: die Distribution eines universellen Rechts, des ‚freien Eigentums‘, unter den Bedingungen einer (national-)staatlich strukturierten Weltordnung. Geplant sind historische case studies, einsetzend mit den revolutionären Deklarationen des Eigentums als eines universellen Menschenrechts bis hin zu aktuellen Kämpfen um die Zuordnung geistigen Eigentums im Zeitalter der Globalisierung.

Publikationen