Personalrat der Universität Erfurt
Herzlich willkommen
auf der Homepage des Personalrats der Universität Erfurt.
Der Personalrat wird alle fünf Jahre von den Beschäftigten der Universität gewählt. Die Wahl des Personalrats, seine Aufgaben, seine Rechte und die Eckpunkte seiner Arbeitsorganisation sind im Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) geregelt, dieses Gesetz wurde zum 28.05.2019 novelliert.
Der Personalrat wurde im Mai 2022 gewählt, die Legislaturperiode endet am 31.05.2027.
Wir sind offen für Ihre Fragen und Probleme. Bitte sprechen Sie uns an.
Weitere Informationen zu den Aufgaben, Mitgliedern sowie zur Jugend- und Auszubildendenvertretung und eine Übersicht unserer News finden Sie im Intranet der Universität Erfurt.
Kontakt
Sprechzeiten:
Dienstag: 8:00-11:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Büro:
im Anbau des Mitarbeitergebäudes 1
Sekretariat
Carola Ritter
Telefon: +49(0)361/737-5060
Fax: +49(0)361/737-5064
e-mail: personalrat@uni-erfurt.de