Vergabekommission ThürGFVO
Die Vergabekommission gemäß § 10 der Thüringer Graduiertenförderungsverordnung (GFV TH) wird vom Senat gewählt. Sie hat die Aufgabe, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung eines Stipendiums festzustellen. Je nach Stipendienformat entscheidet die Vergabekommission über die Vergabe des jeweiligen Stipendiums oder sie gibt eine Empfehlung an das Präsidium ab.
Ebenso werden Stipendienverlängerungen von der Vergabekommission beurteilt.
Darüber hinaus nimmt sie konzeptionelle Aufgaben im Stipendienwesen wahr und gibt diesbezügliche Vorschläge an das Präsidium und den Senat weiter.
Amtszeit und Mitglieder
AMTSZEIT
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder der Vergabekommission beträgt zwei Jahre und beginnt am 01.07.2024.
MITGLIEDER
Der Vergabekommission gemäß der Thüringer Graduiertenförderungsverordnung (GFV TH) gehören an:
Vorsitz (qua Amt)
Prof. Dr. André Brodocz, Vizepräsident für Forschung und akademische Karriere
Gleichstellungsbeauftragte*r (qua Amt)
Dr. Theresia Piszczan, Vertretung: N.N.
Diversitätsbeauftragte*r (qua Amt)
Christian Tischmeyer
Gruppe der Hochschullehrer*innen:
Prof. Dr. Elke Mack (KTF), Vertretung: Prof. Dr. Dr. Holger Zaborowski (KTF)
Prof. Dr. Markus Vinzent (MWK), Vertretung: Prof. Dr. Jörg Rüpke (MWK)
Prof. Dr. Florian von Rosenberg (Ewi), Prof. Dr. Ulf Sauerbrey (Ewi)
Prof. Dr. Dominik Maltritz (Stawi), Vertretung: Prof. Dr. Guido Mehlkop (Stawi)
Prof. Dr. Andreas Goldthau (Stawi), Vertretung: N.N.
Prof. Dr. Wolfgang Struck (Phil), Vertretung: Prof. Dr. Dr. Csaba Földes (Phil)
Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen:
Dr. Jana Hasenäcker (Phil), Vertretung: Dr. Swantje Tannert (Ewi)
Dr. Madeleine Müller (Ewi), Vertretung: Sophie von Kalckreuth (KTF)
Graduierte, die auf Grundlage der ThürGFVO gefördert werden
Florian Balbiani (Phil, FTS Gotha), Vertretung: N.N.
Vanessa-Marie Starker (Phil), Vertretung: Janne Lilkendey (Phil)
Rechtliche Grundlagen
Befangenheitsregeln
Für Antragsstellungen und Fördermaßnahmen werden innerhalb der Universität Gutachten eingeholt. Beratung und Beschlussfassung werden ebenfalls universitätsintern organisiert. Sowohl für die Gutachtenden wie für die Begutachteten müssen diese Verfahren fair und transparent durchgeführt werden. Befangenheiten, die innerhalb einer Universität nie auszuschließen sind, sollen auf ein Minimum reduziert werden. Dazu sollen die Befangenheitsregeln beitragen.