Untersuchungskommission zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis


Aufgabe der ständigen, vom Senat gewählten Untersuchungskommission sowie der Ombudsperson ist es, Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu untersuchen.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst beziehungsweise grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden oder geistiges Eigentum anderer verletzt wird. Mit der Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens durch die Untersuchungskommission und die Ombudsperson wird gute wissenschaftliche Praxis gewährleistet.

Untersuchungskommission

Amtszeit und Mitglieder

Amtszeit und Mitglieder

AMTSZEIT
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt drei Jahre (laufende Amtszeit 16.11.2022 - 15.11.2025).

MITGLIEDER
Prof. Dr. Guido Löhrer (Philosophische Fakultät; Vorsitzender)
Prof. Dr. Maik Wolf (Staatswissenschaftliche Fakultät; stellvertretender Vorsitzender, Befähigung zum Richteramt)
N. N. (Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
Prof. Dr. Oliver Himmler (Staatswissenschaftliche Fakultät)
Dr. Markus Seifert (promoviertes Mitglied)
Prof. Dr. Jörg Rüpke (Max-Weber-Kolleg)
Prof. Dr. Myriam Wijlens (Katholisch-Theologische Fakultät)

Ombudsperson:
Prof. Dr. Katharina Waldner

Stellvertretende Ombudsperson:
Prof. Dr. Notker Baumann

Rechtliche Grundlagen

Befangenheitsregeln

Für Antragsstellungen und Fördermaßnahmen werden innerhalb der Universität Gutachten eingeholt. Beratung und Beschlussfassung werden ebenfalls universitätsintern organisiert. Sowohl für die Gutachtenden wie für die Begutachteten müssen diese Verfahren fair und transparent durchgeführt werden. Befangenheiten, die innerhalb einer Universität nie auszuschließen sind, sollen auf ein Minimum reduziert werden. Dazu sollen die Befangenheitsregeln beitragen.

Kontakt

Bitte wenden Sie sich direkt an die Ombudsperson.